FAQ

Sie haben Fragen zum TOP-Lokal­ver­sorger?

Die Auszeich­nung “TOP-Lokal­ver­sorger” wird jähr­lich vom Ener­gie­ver­brau­cher­portal an lokale und regio­nale Versor­gungs­un­ter­nehmen in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme verliehen. Sie dient als Kenn­zei­chen für wich­tige Quali­täts- und Service­stan­dards und hebt Anbieter hervor, die über einen fairen Preis und gesetz­liche Vorgaben hinaus einen Mehr­wert für Verbrau­cher bieten.

Das Siegel wird in den Berei­chen Strom, Gas, Wasser und Wärme vergeben. Versorger können sich für eine oder mehrere dieser Sparten bewerben.

Neben dem Preis fließen zahl­reiche weitere Kompo­nenten in die Bewer­tung ein. Folgende Kate­go­rien werden derzeit über unsere Krite­ri­en­bögen abge­fragt:

  • Preis
  • Preis- und Tarif­kom­po­nenten
  • Regio­nales Enga­ge­ment
  • Digi­ta­li­sie­rung
  • Ökologie
  • Ener­gie­wende
  • Service
  • Zukunfts­themen
  • Trans­pa­renz
Die Auszeich­nung richtet sich an lokale und regio­nale Versorger, die sich mit ihren ange­bo­tenen Leis­tungen und Services dem Markt­ver­gleich unter den strengen Auszeich­nungs­kri­te­rien stellen und mit ihrem Angebot in beson­derer Weise verbrau­cher­freund­lich, service­ori­en­tiert und enga­giert sind.

Inter­es­sierte Versorger müssen sich frist­ge­recht im Versor­ger­be­reich anmelden. Zusätz­lich müssen sie eine umfang­reiche Selbst­aus­kunft vorlegen (dies geschieht über die Krite­ri­en­bögen) und sich einem strengen Prüfungs­ver­fahren unter­ziehen.

Die Anmel­de­frist beginnt im August und endet im Dezember. Die Auszeich­nungs­träger werden im Januar des Auszeich­nungs­jahres gekürt.

Im Rahmen der Auszeich­nung “TOP-Lokal­ver­sorger” wird eine Anmelde- und Bear­bei­tungs­ge­bühr für die Sich­tung und Prüfung der einge­reichten Unter­lagen erhoben.

Diese Gebühr ist nach Anzahl der Teil­nah­me­sparten gestaf­felt. Eine genaue Preis­über­sicht finden Sie hier: zum Versor­ger­be­reich.

Im Falle der Auszeich­nung ist im Anschluss noch die Siegel­li­zenz für ein Jahr zu erwerben.

Die Auszeich­nung gilt nur für das lokale Versor­gungs­ge­biet aufgrund der vielen Krite­rien mit regio­nalem Charakter. Dieses orien­tiert sich in der Regel am Grund­ver­sor­gungs­ge­biet des Anbie­ters. In Ausnah­me­fällen wird es geson­dert fest­ge­legt.

Die Auszeich­nung signa­li­siert Verbrau­chern, dass der Versorger sich in seiner Region enga­giert, Service-Ange­bote bietet und in die Zukunft inves­tiert. Sie dient als Indi­kator für einen verläss­li­chen Versorger und stärkt das Vertrauen der Kunden.

Ja, es gibt beispiels­weise den “TOP-Lokal­ver­sorger Inno­va­tion” Award, der jähr­lich an ausge­wählte Projekte mit Vorrei­ter­rolle in diversen Berei­chen der Daseins­vor­sorge vergeben wird.

Außerdem gibt es die Zerti­fi­kate „Vision“ für die Bereiche Elek­tro­mo­bi­lität und Kommunikations­technologie.

Im geschlos­senen Versor­ger­be­reich finden Sie alle Infor­ma­tionen rund um die Auszeich­nung. Die Regis­trie­rung ist absolut kostenlos und unver­bind­lich.
Bei weiteren Fragen können Sie auch das TOP-Lokal­ver­sorger Team per E‑Mail unter service@top-lokalversorger.de kontak­tieren.

Die Auszeich­nungs­träger werden im Januar des Auszeich­nungs­jahres gekürt und benach­rich­tigt.