Inter­es­sierte Versorger müssen sich frist­ge­recht im Versor­ger­be­reich anmelden und eine ausführ­liche Selbst­aus­kunft über die Krite­ri­en­bögen einrei­chen. Anschlie­ßend durch­laufen sie ein strenges Prüfungs­ver­fahren. Die Anmel­de­frist startet im August und endet im Dezember. Die TOP-Lokal­ver­sorger werden im Januar des Folge­jahres offi­ziell ausge­zeichnet.