Wenn ein Unter­nehmen die Auszeich­nung TOP-Lokal­ver­sorger nicht erhält, entstehen daraus keine Nach­teile oder Verpflich­tungen. Alle einge­reichten Daten werden vertrau­lich behan­delt. Eine erneute Bewer­bung im Folge­jahr ist jeder­zeit möglich – oft mit der Chance, durch gezielte Verbes­se­rungen erfolg­reich zu sein.