Einzelne Umwelt- und Ökolo­gies­aspekte wie beispiels­weise die Ener­gie­wende zählen zum Bestand­teil des Krite­ri­en­ka­ta­logs, um die gesamten Anfor­de­rungen eines modernen, verant­wor­tungs­vollen Unter­neh­mens zu bewerten. Sie bilden jedoch nur einen Teil der Gesamt­be­wer­tung, die  über die Vergabe der Auszeich­nung entscheidet.